Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.02.2010
- B 11 AL 24/08 R -
BSG: Bundesagentur für Arbeit muss nur reduzierte Rechtsanwaltsgebühren des Widerspruchsverfahrens erstatten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht nur Erstattung der reduzierten Geschäftsgebühr vor
Bei erfolgreicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren kann nur die Erstattung einer reduzierten Geschäftsgebühr verlangt werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls schaltete schon auf Grund einer Anhörung zu einer beabsichtigten Rückforderung von Arbeitslosengeld einen
Bundesagentur für Arbeit erstattet nur reduzierte Geschäftsgebühr für Widerspruchsverfahren
Die Klägerin forderte von der beklagten Bundesagentur für Arbeit die Übernahme der vollen Geschäftsgebühr (240,- Euro), die ihr
Vorgehensweise nicht verfassungswidrig
Das Bundessozialgericht entschied, dass der Klägerin kein höherer Erstattungsbetrag zusteht. Die Bundesagentur für Arbeit hat nach geltendem Recht nur die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten, die im Widerspruchsverfahren angefallen sind. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist für das Tätigwerden des Rechtsanwalts der Klägerin im Widerspruchsverfahren nur eine reduzierte Geschäftsgebühr (120,- Euro) zu erstatten, da er bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der Angelegenheit befasst war. Dieses Ergebnis ist nicht unbillig und auch nicht – wie die Klägerin meint – verfassungswidrig. Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert es nicht, dem Bürger, der sich bereits vor der Entscheidung der Verwaltung externen Rechtsrat einholt, die dafür erforderlichen Kosten teilweise abzunehmen und diese der Behörde aufzuerlegen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2010
Quelle: ra-online, BSG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9283
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9283
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.