Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 07.06.2018
- B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R -
Doktoranden können bei Promotionsstudium nicht von kostengünstiger Krankenversicherung als Student profitieren
Promotionsstudium dient Nachweis wissenschaftlicher Qualifikationen und stellt keinen für eine günstigere Versicherung geforderten geregelten Studiengang dar
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können.
Der in der gesetzlichen Kranken- und
Auch Sachkostenpauschale im Rahmen eines Promotionsstipendiums ist beitragspflichtig
Im zweiten verhandelten Fall entschied das Bundessozialgericht, dass eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen
Hinweise zur Rechtslage:
§ 5 Abs. 1 SGB V
Versicherungspflichtig sind [...]
9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen, [...]
§ 240 Abs. 1 SGB V
1 Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. 2 Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26015
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26015
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.