Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
- B 14 AS 1/09 R -
BSG: Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen können zu Kosten für mehrtägige Klassenfahrt zählen
Sofern Tagesausflug Voraussetzung für Klassenfahrt ist, müssen Kosten von Grundsicherungsträger übernommen werden
Sind Tagesausflüge eine Voraussetzung für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt, müssen auch die Kosten für die Tagesveranstaltung vom Grundsicherungsträger übernommen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall lebte der 1992 geborene Kläger im streitigen Zeitraum mit seinen Eltern in einem Haushalt und besuchte die 9. Klasse der G. Schule in Bochum. Die Familie bezog laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ("Hartz IV-Leistungen"). Im September 2006 beantragte er Leistungen für eine Ski-Klassenfahrt vom 2. bis 10. Februar 2007 nach Südtirol in Höhe von 282,- Euro sowie für zwei vorausgehende Tagesfahrten nach Winterberg von jeweils 30,- Euro (Fahrt und Liftpass) und legte als Nachweis eine Bescheinigung der Schule vor. Der Kläger nahm an der
Kosten für mehrtägige Klassenfahrt müssen vom Grundsicherungsträger übernommen werden
Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Kosten für eine
Grundsicherung muss tatsächliche Kosten übernommen, die Teilnahme an Fahrt gewährleisten
Entgegen der Auffassung des Landessozialgerichts ist es für den Umfang der Kostenpflicht der Beklagten entscheidend, ob eine Teilnahme an der mehrtägigen
BSG weist Sache zur Klärung an Berufungsgericht zurück
Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Dieses wird daher zu ermitteln haben, ob über den auch von ihm angenommenen "Sachzusammenhang" zwischen den Tagesfahrten in die Skihalle und der mehrtägigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2010
Quelle: ra-online, BSG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9426
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9426
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.