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Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014
- B 14 AS 30/13 R -
Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind
Rechtgrundlage für die vom Jobcenter herangezogene Bagatellgrenze nicht ersichtlich
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass alle Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, grundsätzlich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten des Umgangsrechts mit den von ihnen getrennt lebenden Kindern zusteht. Dies ergibt sich laut Aussage des Bundessozialgerichts bereits aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 und dem daraufhin vom Gesetzgeber geschaffenen § 21 Abs. 6 SGB II.
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zum Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - landläufig "Hartz IV" genannt - haben Arbeitslosengeld II-Empfänger einen speziellen Anspruch auf Leistungen für einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf, der mittlerweile auch in § 21 Abs. 6 SGB II ins Gesetz geschrieben wurde.
Jobcenter lehnt Antrag auf Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Kind ab
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bezog Arbeitslosengeld II. Seinen im Juli 2010 gestellten Antrag auf einen solchen
BSG bejaht Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf
Das Bundessozialgericht hat die Auffassung des Klägers und der Vorinstanzen bestätigt. Dass der Kläger, wie alle Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, grundsätzlich Anspruch auf einen
Rechtsgrundlage für Bagatellgrenze nicht erkennbar
Eine Rechtsgrundlage für die von dem beklagten Jobcenter vertretene allgemeine
Hinweise zur Rechtslage:
§ 21 Abs. 6 SGB lautet:
"Bei Leistungsberechtigten wird ein
In der maßgeblichen Bundestagsdrucksache 17/1465 (Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses) wird auf Seite 9 ausgeführt:
"Anwendungsfälle der Härtefallklausel des § 21 Abs. 6 SGB II können dauerhaft benötigte Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen (z.B. HIV, Neurodermitis), Putz- bzw. Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer und Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend."
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2014
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Großmutter hat keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten durch das Jobcenter zum Besuch ihrer Enkelkinder
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013
[Aktenzeichen: L 7 AS 1470/12]) - Vater hat keinen Anspruch auf Hartz IV-Mehrbedarf für nicht notwendigen "Abholservice" der Kinder
(Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: S 11 AS 1953/12 ER])
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Dokument-Nr. 18322
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