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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.09.2008
- B 14 AS 64/07 R -
Hartz IV: Auch wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird, kann Erstbedarf vorliegen
Jobcenter müssen Waschmaschine bezahlen
Erstbedarf kann auch vorliegen, wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird. Dies entschied das Bundessozialgericht und sprach einen Mann einen Anspruch auf eine Waschmaschine zu.
Die beklagte ARGE wurde vom Bundessozialgericht verpflichtet, dem Kläger Leistungen für die Anschaffung einer
Anspruch auf Erstausstattung kann auch vorliegen, wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird
Die Leistungspflicht setze nicht voraus, dass der Hilfebedürftige eine komplette Ausstattung benötige. Beim Kläger liegt auch ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2008
Quelle: ra-online (pt)
- Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.10.2006
[Aktenzeichen: S 48 (5) AS 381/05] - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2007
[Aktenzeichen: L 20 AS 12/07]
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Dokument-Nr. 6818
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