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Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
- B 14 AS 81/08 R -
BSG: Keine einmaligen Leistungen für Mehrbedarfe wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter
Bekleidungsbedarf für Kleinkinder stellt keine besondere Härte dar
Kinder im Wachstumsalter haben keinen Anspruch auf zusätzliche einmalige Leistungen für Kinderkleidung. Ein solcher Bedarf stellt keine besondere Härte dar, da die Notwendigkeit, Kleidungsstücke wegen Wachstums oder wegen erhöhten Verschleißes in kurzen Zeitabschnitten zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf zählen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Den im streitigen Zeitraum drei und vier Jahre alten Klägern stehen die geltend gemachten Kosten für
Kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen wegen vermehrter Bekleidungskosten
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Festsetzung der Regelleistung für
BSG bestätigt Urteil des Landessozialgerichts
Das Bundessozialgericht hat die Revision der Kläger zurückgewiesen und das angefochtene Urteil des Landessozialgerichts bestätigt.
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§ 23 Abs. 3 SGB II:
Leistungen für
1. …
2. Erstausstattungen für Bekleidung und … sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Die Leistungen nach … Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2010
Quelle: ra-online, BSG
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Dokument-Nr. 9399
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