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Bundessozialgericht, Urteil vom 31.08.2017
- B 2 U 2/16 R -
BSG: Als Arbeitsunfall zu wertender Sturz beim Verlassen der Wohnung durch Fenster
Fenster kann Startpunkt des versicherten Arbeitswegs bei versperrter Wohnungstür sein
Ein Fenster kann der Startpunkt des versicherten Arbeitswegs sein, wenn der Ausgang durch die Wohnungstür versperrt ist. Daher kann ein Sturz beim Verlassen der Wohnung durch ein Fenster einen als Wegeunfall im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII zu wertender Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 wollte ein Firmeninhaber seine Wohnung verlassen, um zu einem Geschäftstermin zu gelangen. Beim Versuch die von innen zugeschlossene
Sozialgericht und Landessozialgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Sozialgericht Gelsenkirchen als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision des Klägers.
Bundessozialgericht bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Das Bundessozialgericht entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der
Keine Ungeeignetheit des Fensters als Startpunkt des Arbeitswegs
Zwar müsse der gewählte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2018
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (zt/NJW 2018, 1198/rb)
- Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 29.04.2014
[Aktenzeichen: S 37 U 329/13] - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2015
[Aktenzeichen: L 17 U 313/14]
Jahrgang: 2018, Seite: 1198 NJW 2018, 1198
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Dokument-Nr. 26016
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