Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018
- B 2 U 8/16 R -
Schüler sind auch bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten unfallversichert
Versicherungsschutz für Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gilt auch für schulisch initiierte Gruppenarbeiten außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Schüler, der im Rahmen einer schulischen Projektarbeit stürzt und danach auf einen Rollstuhl angewiesen ist, einen Unfall erlitten hat, den die Landesunfallkasse entschädigen muss. Auch während schulisch initiierter Gruppenarbeiten, die außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss stattfinden, sind Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen folglich kraft Gesetzes unfallversichert.
Der
Fertigstellung einer von Pädagogen initiierten Gruppenarbeit außerhalb des Schulgeländes ist nicht als "Hausarbeit" anzusehen
Das Bundessozialgericht - wie schon die Vorinstanz - widersprach dieser Auffassung. Zwar hielt das Bundessozialgericht an seiner Rechtsprechung fest, dass kein Versicherungsschutz bestehe, wenn
Unfall des Schülers von Wegeunfallversicherung erfasst
Als Teil des "Filmteams", das die Musiklehrerin im Unterricht aus Schülern zusammengestellt hatte, habe der klagende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Schüler hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht
(Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 02.04.2015
[Aktenzeichen: 6 U 34/15]) - Unfall auf Schulparty steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2015
[Aktenzeichen: L 3 U 62/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25425
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25425
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.