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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 02.04.2015
- 6 U 34/15 -
Schüler hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht
Schmerzensgeldanspruch besteht nur bei vorsätzlichem Handeln
Ein Schüler, der bei einem Experiment im Chemieunterricht verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, mit der das Gericht die Klage eines Schülers, vertreten durch seine Eltern auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro abgewiesen hatte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Schüler der 6. Klasse einer Oberschule im Landkreis Osnabrück hatte im September 2012 an einem Standardexperiment zur Unterrichtseinheit "Verbrennung" teilgenommen. Dazu erhielten die Schüler einen Bunsenbrenner, ein Schälchen und darin etwas
Zahlung von Schmerzensgeld bei einem Schulunfall vom Gesetzgeber bewusst ausgeschlossen
Ebenso wie das Landgericht sahen auch die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch nicht als gegeben an. Während andere Schäden, wie beispielsweise die Behandlungskosten, von der gesetzlichen Unfallversicherung erstattet werden, hat der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen, um den Schulfrieden nicht zu stören. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Unfallverursachung und das Herbeiführen der Verletzungsfolgen vorsätzlich geschahen.
OLG: Vorsätzliches Handeln nicht erkennbar
Das Oberlandesgericht konnte einen solchen Vorsatz bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 5 O 596/14]
- Kein Schmerzensgeld für Verletzung in der Schule
(Landgericht Ansbach, Urteil vom 18.06.2014
[Aktenzeichen: 2 O 1240/13]) - Streit unter Schülern: Schläger muss 1.000 Euro Schmerzensgeld für billigend in Kauf genommene Augenverletzung zahlen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
[Aktenzeichen: 26 U 31/13])
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Dokument-Nr. 21074
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