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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.07.2010
- B 8 SO 14/09 R -
BSG: Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige
Erwerbsfähiger muss auf eigene Kosten präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hilfebedüftigkeit und Verlust der Erwerbstätigkeit ergreifen
Ein Nichhilfebedüftiger hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine vorbeugende Schuldnerberatung durch den Sozialhilfeträger. Viel mehr könne erwartet werden, dass er auf eigene Kosten präventive Maßnahmen ergreift, um den Eintritt von Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und seine Erwerbstätigkeit beizubehalten. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die erwerbstätige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Jahr 2005 ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von über 1.400,- Euro. Wegen Überschuldung nahm sie
Erwerbsfähige hat keinen Anspruch auf Schuldnerberatung nach SGB XII
Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Entscheidung des Landessozialgerichts zwar darin bestätigt, dass der erwerbsfähigen Klägerin keine
Schuldnerberatung nur bei Erforderlichkeit für Eingliederung des Erwerbsfähigen in das Erwerbsleben möglich
Entgegen der Ansicht des Landessozialgerichts setzt die
Hinweise zur Rechtslage:
§ 11 SGB XII
(1) …
(2) …
(3) …
(4) …
(5) … Ist die weitere Beratung durch eine
§ 15 SGB XII
(1) Die Sozialhilfe soll vorbeugend geleistet werden, wenn dadurch eine drohende Notlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann. …
§ 16 SGB II alte Fassung
(1) …
…
(2) Über die in Abs. 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind … . Zu den weiteren Leistungen gehören insbesondere … .
.
.
.
3. die
§ 1 SGB II
… Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit
§ 3 SGB II
(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2010
Quelle: ra-online, Bundessozialgericht
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Dokument-Nr. 9940
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