wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.11.2012
B 8 SO 6/11 R -

Keine Dreimonatsverhütungsspritzen auf Kosten des Sozialhilfeträgers

Geistig behinderte Klägerin kämpft um Erstattung der Kosten für die Dreimonatsspritzen zur Empfängnisverhütung

Die Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung, dass vom Amt verordnete empfängnisverhütende Mittel nur bis zum 20. Lebensjahr finanziert werden (§ 24 a SGB V), begrenzt in gleicher Weise die Hilfen zur Gesundheit im Sozialhilferecht (SGB XII); die Kosten dafür werden vom Regelsatz als Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1966 geborene geistig behinderte Klägerin hatte vergeblich bei der für sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und dem Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für Depot-Kontrazeptiva (so genannte Dreimonatsspritzen zur Empfängnisverhütung) in Höhe von vierteljährlich 24,60 Euro geltend gemacht.

Möglicherweise erhebliche Abweichung des Regelsatzes vom durchschnittlichen Bedarf

Während das Sozialgericht den beklagten Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme verurteilt hat, hat das Landessozialgericht die Klage abgewiesen. Wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch hat das Bundessozialgericht die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Zwar waren Eingliederungshilfeleistungen mangels behinderungsbedingten Bedarfs und Hilfen zur Gesundheit im Hinblick auf die auch im Sozialhilferecht geltende Beschränkung des § 24 a SGB V nicht zu erbringen; jedoch sei zu prüfen, ob nicht die Regelsatzleistung (Hilfe für den Lebensunterhalt) unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung der Klägerin im Gesundheitsbereich (Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfasste Leistungen) unabweisbar ihrer Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Die der Klägerin gezahlte Regelsatzleistung wäre dann zu erhöhen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorlägen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2013
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 09.09.2008
    [Aktenzeichen: S 7 SO 10/07]
  • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.07.2010
    [Aktenzeichen: L 9 SO 39/08]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14884 Dokument-Nr. 14884

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14884

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?