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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022
- B 9 SB 4/21 R -
Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Befund
Nachweis eines organischen Befunds nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen zwingend notwendig
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die maßgebliche Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt in ihren versorgungsmedizinischen Grundsätzen zwingend den objektiven
Rechtsstreit an Vorinstanz zurückverwiesen
Eine jahrelang gelebte Sehstörung ohne nachgewiesenen organischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32316
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