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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.06.2019
- 1 BVR 679/19 -
BVerfG: Kein Recht der Eltern auf Anwesenheit bei Kindesanhörung
Kein Recht zur Mitverfolgung der Kindesanhörung mittels Videoübertragung
Den Eltern steht grundsätzlich kein Recht zu bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht anwesend zu sein. Es besteht auch kein Recht darauf, die Kindesanhörung mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde den
Kein Recht auf Anwesenheit bei Kindesanhörung
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht an. Es sei nicht zu beanstanden, dass die
Kein Recht zur Mitverfolgung der Kindesanhörung mittels Videoübertragung
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stehe den
Nachträgliche Information und Möglichkeit der Stellungnahme
Der Anspruch der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2019
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (zt/NZFam 2019, 673/rb)
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Dokument-Nr. 27949
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