Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.11.2008
- 1 BvQ 46/08 -
Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden (Oldenburger Holzklotzfall)
Gesicht des Angeklagten darf nicht im Fernsehen zu sehen sein
Das Gericht kann in einem Strafprozess entscheiden, dass ein Angeklagter bei Bildaufnahmen nur anonymisiert (z.B. verpixelt) gezeigt werden darf. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Es hat eine einstweilige Anordnung des Nachrichtensenders N24 abgewiesen, mit der dieser erreichen wollte, dass die Aufnahmen des Angeklagten im Oldenburger Prozess um die tödliche Holzklotzattacke nicht anonymisiert werden müssen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen Holzklotz von einer Brücke auf ein Auto geworfen zu haben, wobei die Beifahrerin zu Tode kam.
Die Antragstellerin betreibt einen privaten Rundfunksender. Sie beabsichtigt, die im Zuge ihrer
Bundesverfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, diese sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters auszusetzen und die Antragstellerin ohne Anonymisierungsauflage berichten zu lassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Nachteile, die sich für eine freie
Angeklagter genießt im Strafverfahren Persönlichkeitsschutz - Anderes gilt für den rechtskräftig verurteilten Täter
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass im Strafverfahren der Persönlichkeitsschutz, insbesondere der der Angeklagten, über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende besondere Bedeutung gewinnt, da sie sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen. Während der rechtskräftig verurteilte Täter einer Straftat sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern auch dulden muss, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte
Öffentlichem Informationsinteresse wird Rechnung getragen
Im Übrigen untersagt die Verfügung des Vorsitzenden die bebilderte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 99/08 des BVerfG vom 28.11.2008
- Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.12.2007
[Aktenzeichen: 1 BvR 620/07]) - Gerichte dürfen Pressevertretern Zuschauerplätze für die Hauptversammlung freihalten
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2006
[Aktenzeichen: 1 StR 527/05 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7063
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7063
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.