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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013
- 1 BvR 1018/13 -
Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden
Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unterlassungsanspruch
Wird eine Grenzeinrichtung durch einen daneben errichteten höheren Holzzaun beeinträchtigt, so begründet dies einen Unterlassungsanspruch des Grundstücksnachbarn nach §§ 922 Satz 3, 1004 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1972 wurde auf einer
Landgericht verneinte Beseitigungsanspruch
Das Landgericht Frankfurt a.M. verneinte einen Beseitigungsanspruch. Denn seiner Ansicht nach sei
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Nachbarn recht. Das
Entscheidung des Landgerichts wurde aufgehoben und zurückverwiesen
Das Bundesverfassungsgericht hob angesichts
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.03.2013
[Aktenzeichen: 2-16 S 166/12]
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Dokument-Nr. 17073
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