wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013
1 BvR 1018/13 -

Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden

Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unter­lassungs­anspruch

Wird eine Grenzeinrichtung durch einen daneben errichteten höheren Holzzaun beeinträchtigt, so begründet dies einen Unter­lassungs­anspruch des Grundstücksnachbarn nach §§ 922 Satz 3, 1004 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1972 wurde auf einer Grundstücksgrenze ein etwa 1 m hoher Jägerzaun errichtet. Nachdem das eine Grenzgrundstück verkauft wurde, errichteten die neuen Eigentümer in einem Abstand von 0,2 m parallel zum Jägerzaun einen 2 m hohen blickundurchlässigen Staketenzaun aus Holz. Der Nachbar war damit jedoch nicht einverstanden und erhob Klage auf Beseitigung.

Landgericht verneinte Beseitigungsanspruch

Das Landgericht Frankfurt a.M. verneinte einen Beseitigungsanspruch. Denn seiner Ansicht nach sei der Jägerzaun durch den Staketenzaun nicht beeinträchtigt worden. Der Nachbar bemängelte, dass das Landgericht nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem solchen Fall beachtete und erhob daher Verfassungsbeschwerde.

Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Nachbarn recht. Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sei hier verletzt worden, da das Landgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet habe. Nach dieser könne jeder Grundstücksnachbar, wenn sich die Grundstücksnachbarn ausdrücklich oder stillschweigend für eine bestimmte Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB entschieden haben, die Erhaltung der Grenzanlage auch in ihrer äußeren Beschaffenheit und in ihrem Erscheinungsbild verlangen. Werde danach die ursprüngliche Grenzeinrichtung in ihrem Erscheinungsbild durch einen daneben errichteten höheren Holzzaun wesentlich beeinträchtigt, so kann der Grundstücksnachbar nach § 922 Satz 3, 1004 BGB die Beseitigung des Holzzauns verlangen.

Entscheidung des Landgerichts wurde aufgehoben und zurückverwiesen

Das Bundesverfassungsgericht hob angesichts der mangelnden Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Entscheidung des Landgerichts auf und wies die Sache an das Landgericht zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.03.2013
    [Aktenzeichen: 2-16 S 166/12]
Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17073 Dokument-Nr. 17073

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17073

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?