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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.02.1980
- 1 BvR 126/80 -
Urteil gegen Hundehaltung in der Mietwohnung verstößt nicht gegen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab
Wer sich vertraglich dazu verpflichtet, auf die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung zu verzichten, der ist an diese Vereinbarung gebunden. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird jedenfalls nicht verletzt, wenn der Mieter seinen Anspruch auf Unterlassung der Hundehaltung durchsetzt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Im vorliegenden Fall ging eine Hundehalterin vor das Bundesverfassungsgericht, nachdem sie durch Urteil dazu aufgefordert worden war, das Halten ihres Hundes in der gemieteten Wohnung zu unterlassen. Die Klägerin sah sich in ihrem
Mieterin hatte sich vertraglich verpflichtet, keine Hunde zu halten
Das Bundesverfassungsgericht sah jedoch keine Verletzung des Grundrechts der Klägerin durch das ergangene Urteil. Der Art. 2 Abs. 1 GG gewährleiste die freie Persönlichkeitsentfaltung nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und nur insoweit die Rechte anderer nicht verletzt würden. Nachdem sich die Mieterin im Mietvertrag dazu verpflichtet hatte, keine Hunde in den Mieträumen zu halten, verstoße das angegriffene Urteil, welches ihr die Entfernung des Hundes aus den Mieträumen auferlege, nicht gegen ihr
Urteil gegen Hundehaltung verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrecht
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung werde weder durch die Hinweise der Klägerin auf eine angeblich fehlende Belästigung der Vermieterin durch die
Demnach sah das Bundesverfassungsgericht keinen Grund, das angegriffene Urteil verfassungsrechtlich zu beanstanden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2012
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht (vt/st)
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.01.1980
[Aktenzeichen: 7 S 4598/79]
Jahrgang: 1981, Seite: 1227 DB 1981, 1227 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1981, Seite: 77 WuM 1981, 77 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1981, Seite: 179 ZMR 1981, 179
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Dokument-Nr. 11486
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