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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.2010
- 1 BvR 216/07 -
BVerfG: Zur Lehrfreiheit eines Fachhochschulprofessors
Anordnung zur Übernahme von Lehrveranstaltungen in Grundelagenfächern durch Hochschulprofessor stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit
Auch Professoren einer Hochschule können zur Übernahme von Grundlagenkursen verpflichtet werden. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Professors für Vermessungskunde zurück.
Der Beschwerdeführer ist Dipl.-Ing. für Vermessungswesen und seit 1996 Professors für Vermessungskunde des Fachbereichs Bauingenieurwesen der
Beschwerdeführer rügt Verletzung seines Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit
Die hiergegen erhobene
Wesentlichen Aufgaben und Ausbildungsziele für alle Hochschularten einheitlich normiert
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Das
Entscheidungen der zuständigen Hochschulorgane grundsätzlich zulässig
Anweisungen hinsichtlich der Lehre gegenüber einem als selbstständigen Wissenschaftler bestellten
Sind die Grenzen der Zuweisung der fachfremden Lehre überschritten?
Die im vorliegenden Fall streitige Frage, ob die Grenzen der Zuweisung fachfremder Lehre tatsächlich überschritten sind, ist durch die Verwaltungsgerichte im Hauptsacheverfahren zu klären. Im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes haben die Verwaltungsgerichte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10005
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