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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2017
- 1 BvR 2322/16 -
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Vaterschaftsfeststellung an im Ausland eingefrorenen Embryonen erfolglos
Gründe für Sicherung des Schutzes von Embryonen durch pränatale Vaterschaftsfeststellung nicht plausibel dargelegt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Ablehnung wendet, den Beschwerdeführer als Vater von mehreren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik kryokonservierten Embryonen festzustellen. Der Bundesgerichtshof hatte die Rechtsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit seinem Partner und zwei im Jahr 2012 von einer Leihmutter in Kalifornien geborenen Töchtern im gemeinsamen Haushalt. Die Töchter wurden mit den Spermazellen des Beschwerdeführers und Eizellen einer Spenderin künstlich erzeugt. Parallel dazu sind weitere Embryonen entstanden, die in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik kryokonserviert wurden. Den Antrag des Beschwerdeführers auf
Verfassungsrechtlicher Schutzverantwortung für kryokonservierte Embryonen bedarf keiner Klärung
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Notwendigkeit der pränatalen Zuordnung eines Vaterschaftsstatus zum Schutz im Ausland eingefrorener Embryonen nicht plausibel dargelegt
Der Beschwerdeführer hat nicht plausibel aufgezeigt, dass die pränatale Zuordnung eines Vaterschaftsstatus oder eines vergleichbaren Status zum Schutz der im
Frage nach territorialer Reichweite von Grundrechten kann offenbleiben
Danach kann hier auch die verfassungsrechtlich ungeklärte Frage nach der territorialen Reichweite der Grundrechte offenbleiben. Dahinstehen kann auch, inwieweit sich der Beschwerdeführer, der sich bewusst unter das Rechtsregime eines anderen Staates begeben hat, um die Verbotstatbestände des nationalen Embryonenschutzgesetzes zu umgehen, verfassungsrechtlich darauf berufen könnte, nach deutschem Recht einen Status zu erlangen, der dem Schutz der im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Amtsgericht Neuss, Beschluss vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: 45 F 386/13] - Keine Feststellung einer Vaterschaft nach deutschem Recht für Embryonen im Ausland
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2015
[Aktenzeichen: II - 1 UF 83/14]) - Keine Anerkennung der Vaterschaft eines deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2016
[Aktenzeichen: XII ZB 351/15])
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Dokument-Nr. 23789
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