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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2023
- 2 BvC 4/23 -
Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig
Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt des Deutschen Bundestages zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag betreffend das Wahlgeschehen im Land Berlin anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 für unzulässig und den damit verbundenen Befangenheitsantrag gegen Richter Müller für gegenstandslos erklärt.
Mit ihrer
Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig
Der Beitritt des Deutschen Bundestages ist unzulässig. Es fehlt an einer gesetzlichen Regelung des Beitritts im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren gemäß § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). Eine analoge Anwendung sonstiger Beitrittsregelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kommt wegen des Fehlens sowohl einer unbeabsichtigten Regelungslücke als auch vergleichbarer Tatbestände nicht in Betracht. Es ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angezeigt, einen Beitritt im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren zuzulassen, da es an einem dahingehenden offenkundigen Bedürfnis fehlt. Gegenstand der
Keine Entscheidung über Befangenheitsantrag gegen Richter Müller
Mangels zulässigen Beitritts und weil eine Entscheidung über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2023
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33088
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