wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
2 BvE 4/13 -

Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

BVerfG verneint Gefahr des Eingreifens in den Wahlkampf zu Lasten der NPD durch den Bundespräsidenten

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bundespräsidenten abgelehnt. Mit dem Eilantrag wollte die NPD erreichen, dass der Bundespräsident es unterlässt, durch Verlautbarungen zu ihrem Nachteil in den Wahlkampf einzugreifen. In der Hauptsache wird der Senat über das Organ­streit­verfahren zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Im zugrunde liegenden Streitfall nahm der Antragsgegner Ende August 2013 an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Schülern eines Schulzentrums teil. Dabei ging es auch um die seit geraumer Zeit stattfindenden Proteste von Mitgliedern, Aktivisten und Unterstützern der Antragstellerin gegen ein Asylbewerberheim. Gegen diese Proteste gab es Gegendemonstrationen. Nach übereinstimmenden Medienberichten begrüßte der Antragsgegner die gegen die Antragstellerin gerichteten Demonstrationen und sagte: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert." Weiterhin erklärte der Antragsgegner, solange die Antragstellerin nicht verboten sei, müsse man deren Ansichten allerdings ertragen. "Ich bin stolz, Präsident eines Landes zu sein, in dem die Bürger ihre Demokratie verteidigen".

Voraussetzungen für Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor

Nach § 32 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist. Im Organstreitverfahren bedeutet der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans. Bei der Prüfung der Voraussetzungen ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Danach liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hier nicht vor.

Parteiergreifendes Einwirken eines Staatsorgans zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei kann Recht auf Chancengleichheit verletzen

Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen wird verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Antragsgegner zählt, parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken. Eine ihren Anspruch auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen.

Bundespräsident ist sich über mögliche Auswirkungen bei Stellungnahmen zur Partei bewusst

Aufgrund der Stellungnahme des Antragsgegners ist davon auszugehen, dass ihm diese Gefährdungslage bewusst ist. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass der Antragsgegner, wie von der Antragstellerin befürchtet, bis zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sich in einer Weise äußern wird, die dem nicht Rechnung trägt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bundespräsident | Bundestagswahl | NPD

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16792 Dokument-Nr. 16792

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?