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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.01.2008
- 2 BvR 1219/07 -
Durchsuchung einer Arztpraxis aufgrund vager Vermutungen verfassungswidrig
Maßnahme war unverhältnismäßig
Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist rechtswidrig, wenn Behörden die Durchsuchung lediglich auf Grund einer bloßen Vermutung auf Abrechnungsbetrug anordnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Beschwerdeführerin ist
Verfassungsbeschwerde der Ärztin war erfolgreich
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Beschlüsse die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. In Anbetracht des relativ geringen Schadens und der Tatsache, dass ein kaum über bloße Vermutungen hinausreichender Tatverdacht bestanden hat, war die
Nur vage Vermutungen reichen für eine Durchsuchung nicht aus
Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die eine
Im Ergebnis kann damit die Frage offen bleiben, ob der Durchsuchungsbeschluss auch deswegen als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/08 des BVerfG vom 07.02.2008
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Dokument-Nr. 5559
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