wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.12.2004
2 BvR 1249/04 -

Entführungsfall Jakob von Metzler: Verfassungsbeschwerde von Magnus Gäfgen erfolglos

Keine Verletzung von Grundrechten

Die Verfassungsbeschwerde (Vb) des wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen die Entscheidungen des Landgerichts und des Bundesgerichtshofs wandte, ist von der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Der Bf wurde wegen der Entführung und Ermordung eines 11-jährigen Kindes vom Landgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte das Landgericht festgestellt, dass frühere Aussagen des Bf, die dieser im Ermittlungsverfahren gemacht hatte, wegen des Einsatzes einer verbotenen Vernehmungsmethode nicht verwertbar seien. Die Verurteilung stützte sich maßgeblich auf ein Geständnis, das der Bf erst in der Hauptverhandlung abgelegt hatte. Die gegen das Urteil eingelegte Revision des Bf blieb ohne Erfolg. Mit seiner gegen die gerichtlichen Entscheidungen erhobenen Vb rügt der Bf die Verletzung seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Misshandlungsverbots (Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG).

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

Die vom Bf angegriffenen Entscheidungen beurteilen die im Ermittlungsverfahren angewandten Vernehmungsmethoden als unzulässig und nehmen insoweit ein Verwertungsverbot an. Der Bf dagegen geht von einem Verfahrenshindernis für das Strafverfahren aus.

Eine Vb ist nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung schlüssig dargetan ist. Eine Verletzung von Grundrechten wäre hier aber ausgeschlossen, wenn das von den Fachgerichten angenommene Beweisverwertungsverbot den Verfahrensverstoß der Ermittlungsbehörde bereits vollständig ausgeglichen hätte. Bei dieser Sachlage muss ein Bf darlegen, warum die Annahme eines Verwertungsverbots (das hier seine Grundlage in § 136 a Abs. 3 Strafprozessordnung findet) ausnahmsweise nicht ausreicht, um die frühere Rechtsverletzung zu kompensieren.

Diesen Anforderungen wird die Vb nicht gerecht. Der Bf begründet nicht genügend, warum der hier vorliegende Verfahrensverstoß verfassungsrechtlich nicht nur ein Verwertungsverbot, sondern zwingend ein Verfahrenshindernis nach sich ziehen musste. Die Vb erschöpft sich in der Wiedergabe des außerhalb der Hauptverhandlung begangenen Verfahrensverstoßes, ohne darzulegen, weshalb gerade die von ihm angegriffenen Gerichtsentscheidungen, die auf diesen Verfahrensverstoß reagieren, Grundrechte des Bf verletzen.

Zur Erläuterung:

Ein Beweisverwertungsverbot führt dazu, dass bestimmte Beweisergebnisse nicht zum Gegenstand der gerichtlichen Beweiswürdigung und Urteilsfindung gemacht werden dürfen.

Ein Verfahrenshindernis schließt dagegen eine Bestrafung des Angeklagten durch das Gericht aus. Liegt ein Verfahrenshindernis vor, ist das Verfahren einzustellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Strafprozeßrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11961 Dokument-Nr. 11961

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11961

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?