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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.04.2009
- 2 BvR 1874/0 -
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages
Zahlung des Kindergeldes für volljährige Kinder, dessen Einkommen über Jahrengrenzbetrag liegt, steht auf der Kippe
Der 1980 geborene Sohn der Beschwerdeführerin war zunächst als Auszubildender, im Anschluss als Angestellter bis zum 31. März 2000 bei einer Bank beschäftigt. Im April 2000 bezog er Arbeitslosengeld in Höhe von 1.189,50 DM. Am 1. Mai 2000 trat er seinen Grundwehrdienst an. Die im Ausgangsverfahren beklagte Agentur für Arbeit Lüneburg - Familienkasse - setzte das Kindergeld für April 2000 auf 0,- DM fest, weil die Bezüge des Sohnes in diesem Monat den anteiligen Jahresgrenzbetrag von 1.125,- DM überschritten. Die von der Beschwerdeführerin erhobene Klage wies das zuständige Finanzgericht ab; die anschließende Revision wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen.
Mit ihrer
Bundesverfassunggericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/09 des BVerfG vom 29.04.2009
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Dokument-Nr. 7792
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