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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.09.2009
- 2 BvR 2179/09 -
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung der NPD erfolglos
Keine Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung
Eine Wahlplakat der NPD mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!" darf im Rahmen der Bundestagswahl nicht aufgehängt werden. Eine Verfassungsbeschwerde des NPD-Kreisverbandes gegen die Untersagungsverfügung hinsichtlich der Plakatierung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen.
Im Landkreises Uecker-Randow hatte der dortige Kreisverband der
Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an
Das Bundesverfassungsgericht, die diese Entscheidung noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 im Eilverfahren zu treffen hatte, hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Auffassung der Kammer hat das Oberverwaltungsgericht, das in der Verwendung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2009
Quelle: ra-online, BVerfG
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Dokument-Nr. 8518
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