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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2008
- 2 BvR 398/07 -
Verlängerung der Arbeitszeit für bayerische Beamte auf 42 Stunden ist verfassungsgemäß
Keine Gesundheitsgefährung zu befürchten
Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Es hat die Verfassungsbeschwerde eine bayerischen Beamten, der sich gegen die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit gewehrt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde die regelmäßige wöchentliche
Fürsorgepflicht nicht verletzt
Der Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten ist nicht verletzt. Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen
Keine höhere Vergütung
Es liegt auch kein Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2008
Quelle: ra-online, BVerfG (pm)
Jahrgang: 2008, Seite: 441 BB 2008, 441 | Zeitschrift: Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl)
Jahrgang: 2008, Seite: 448 DVBl 2008, 448 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2009, Seite: 73, Entscheidungsbesprechung von Friedhelm Hufen JuS 2009, 73 (Friedhelm Hufen) | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2008, Seite: 668 NVwZ 2008, 668
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Dokument-Nr. 5622
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