wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.12.2005
2 BvR 673/05 -

Ein vorläufiges Berufsverbot kann nur bei drohenden Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter verhängt werden

Erfolgreiche Beschwerde eines Arztes gegen Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots

Das Bundesverfassungsgericht hob die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen 70-jährigen vorbestraften Arzt auf.

Gegen den siebzigjährigen, wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung vorbestraften Beschwerdeführer, der in seiner ärztlichen Praxis drogensüchtige Patienten behandelt, ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung von Patienten zu Diebstählen sowie der sexuellen Belästigung von Patienten anhängig. Die Erlöse aus den Diebstählen – so die Anklage – sollten als Bezahlung für entstandene Behandlungskosten dienen. Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht wurde ausgesetzt, um ein Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers einzuholen. Zugleich ordnete das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Beschwerdeführer an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Landgericht als unbegründet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des Landgerichts auf, da er den Beschwerdeführer in seiner Berufsfreiheit verletzt. Die Sache wurde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

§ 132 a StPO erlaubt im Strafverfahren die vorläufige Verhängung eines Berufsverbots gegen einen Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass im Urteil ein „endgültiges“ Berufsverbot gegen ihn verhängt wird. Ein Berufsverbot kann unter anderem angeordnet werden, wenn ein Angeklagter wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, die er unter Missbrauch seines Berufes begangen hat. Zudem muss eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat die Gefahr erkennen lassen, dass er bei fortgesetzter Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit weitere erhebliche Taten, die im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung stehen, begehen wird. Aufgrund der überragenden Bedeutung der durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit rechtfertigt aber allein das Vorliegen dieser gesetzlichen Voraussetzungen die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots nicht. Hinzukommen muss, dass die Anordnung erforderlich ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus einer Berufsausübung durch den Beschuldigten resultieren können. Dies ist vom Gericht darzulegen und zu erörtern.

Das Landgericht benennt in den Gründen seiner Entscheidung nicht in hinreichendem Maße Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr geschlossen werden könnte. Der Umstand, dass es den Beschwerdeführer für dringend verdächtig hält, zwei berufsbezogene Taten begangen zu haben, begründet für sich gesehen noch nicht die gesicherte Erwartung, er werde auch in Zukunft im Zusammenhang mit der von ihm ausgeübten Tätigkeit strafrechtlich erheblich in Erscheinung treten. Die abgeurteilten Steuervergehen waren keine berufsbezogenen Taten, weshalb sie keinen Rückschluss auf eine Neigung des Beschwerdeführers zulassen, die Ausübung seines Berufs zur Begehung von Straftaten auszunutzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2005
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung Nr. 130/05 des Bundesverfassungsgerichts vom 23.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Strafprozeßrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1557 Dokument-Nr. 1557

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1557

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?