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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorläufige Verhängung eines Berufsverbots (§ 132 a StPO)“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 03.11.2005
- 1 R 12/05 -

Vorläufiges Berufsverbot für Nierenarzt bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Verfahrensbeteiligten nunmehr das schriftliche Urteil zugestellt, welches bereits im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 29. November 2005 verkündet worden war und durch das die Berufung des Klägers Dr. B., eines Facharztes für Innere Medizin und Nephrologie, gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.9.2004 (Aktenzeichen 1 K 160/02) zurückgewiesen wurde.

Die Klage hatte sich gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbation durch den Beklagten, das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe -, gerichtet. Die Ruhensanordnung war im Zusammenhang mit dem Vorwurf ergangen, der Kläger habe schwerkranke Krebspatienten ohne genügende Aufklärung einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlung unterzogen.Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat - wie bereits das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz - die Ruhensanordnung für rechtmäßig erachtet. Es hat dies im Wesentlichen wie folgt begründet:Der mit der Ruhensanordnung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.12.2005
- 2 BvR 673/05 -

Ein vorläufiges Berufsverbot kann nur bei drohenden Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter verhängt werden

Erfolgreiche Beschwerde eines Arztes gegen Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots

Das Bundesverfassungsgericht hob die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen 70-jährigen vorbestraften Arzt auf.

Gegen den siebzigjährigen, wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung vorbestraften Beschwerdeführer, der in seiner ärztlichen Praxis drogensüchtige Patienten behandelt, ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung von Patienten zu Diebstählen sowie der sexuellen Belästigung von Patienten anhängig. Die Erlöse aus den Diebstählen – so die Anklage – sollten als Bezahlung für... Lesen Sie mehr