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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2022
- 10 C 3.21 -
Journalistin hat keinen Anspruch auf Zugang von Unterlagen des Bundessicherheitsrates
Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu verhandelt werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss über die Verpflichtung des Bundeskanzleramtes, den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates zu gewähren, teilweise erneut verhandeln. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin, eine Journalistin, begehrt vom Bundeskanzleramt unter Berufung auf das Bundesarchivgesetz (BArchG) Zugang zu
Zugang zu einem Teil der Unterlagen erst 60 Jahre nach Entstehung
Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Beklagte, der Klägerin Zugang zu diesen Dokumenten zu gewähren. Auf die Berufung der Beklagten entschied das Oberverwaltungsgericht, dass ein Teil der
Geheimhaltungsbedürftigkeit gerechtfertigt
Die Revision der Klägerin hat keinen Erfolg. Die Darlegungen der Beklagten reichen aus, um hinsichtlich der
Weitere Sachaufklärung wäre erforderlich gewesen
Die Revision der Beklagten hat hingegen Erfolg. Das Berufungsgericht hätte den Zugang der Klägerin zu den übrigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31917
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