wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2006
2 C 14.05 u.a. -

Bundesverwaltungsgericht zum Besoldungszuschuss von Beamten

Beamte im Beitrittsgebiet erhalten auch dann den Zuschuss zur Besoldung, wenn sie die Laufbahnvoraussetzungen nur teilweise im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Beamten in den neuen Bundesländern erhalten eine abgesenkte Besoldung, wenn sie dort erstmals in ein Beamtenverhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge berufen worden sind. Um Berufsanfänger, die im bisherigen Bundesgebiet ihre berufliche Qualifikation als Beamte erreicht haben, für den Beamtendienst in den neuen Bundesländern zu interessieren, war nach den bis zum Jahre 1997 geltenden Regelungen vorgesehen, einen Zuschuss zu zahlen, mit dem der Unterschied zwischen der Besoldung Ost und der Besoldung West bis heute ausgeglichen wird.

Auf den Zuschuss haben auch diejenigen Beamten einen Anspruch, die die laufbahnrechtlichen Anforderungen überwiegend im ehemaligen Bundesgebiet erfüllt haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zwar müssen sämtliche Befähigungsvoraussetzungen bei ortsbezogener Betrachtung im ehemaligen Bundesgebiet erworben worden sein. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass die fachbezogene Ausbildung und die Prüfung ausschließlich im bisherigen Bundesgebiet absolviert wurden. Im Einzelfall kann es ausreichen, dass der Beamte die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Anteilen im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet durchgeführt hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/06 des BVerwG vom 15.06.06

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Besoldung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2525 Dokument-Nr. 2525

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2525

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?