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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2020
- 2 C 41.18 -
BVerwG: Journalisten hat Anspruch auf Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren
Auskunftsanspruch der Presse gebührt Vorrang vor informationelles Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren erteilen muss.
Der Kläger, ein
Informationsinteresse der Presse überwiegt informationelles Selbstbestimmungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zum überwiegenden Teil und die Anschlussrevision des Klägers vollständig zurückgewiesen: Der
Auskunftsanspruch stehen disziplinarrechtliche Verwertungsverbot nicht entgegen
Dem
Hohes gesellschaftliches Interesse an Aufarbeitung der NSU Verbrechen
Hier ist dem pressespezifischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29300
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