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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.12.2020
- 2 WNB 8.20 -
BVerfG bestätigt Impfpflicht für Soldaten
Verweigerung der Impfung stellt Dienstvergehen dar und kann mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden
Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss in einem Beschwerdeverfahren entschieden.
In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene grundlegende
BVerfG: Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung eingeschränkt
Das zuständige Truppendienstgericht hat diese Entscheidung nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens gebilligt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren die rechtlichen Einwände des Hauptfeldwebels geprüft und das Rechtsmittel zurückgewiesen. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende
Unzumutbarkeit nur bei objektiven, erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit
Die
vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wäre gefährdet, wenn die Frage der Zumutbarkeit von mit gesundheitlichen Risiken verbundenen Befehlen ähnlich einer Gewissensentscheidung letztlich von der individuellen Risikoeinschätzung der einzelnen Soldaten abhängig wäre. Denn Soldaten müssen von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen - insbesondere bei Auslandseinsätzen und im Fall der Landesverteidigung - erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen.
Subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens zu berücksichtigen
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings darauf hingewiesen, dass die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen kann und dass im vorliegenden Fall im Ergebnis der subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels dadurch Rechnung getragen worden ist, dass anders als in sonstigen Fällen der wiederholten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29733
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