Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.07.2022
- 4 A 13.20 -
Höchstspannungsfreileitung darf gebaut werden - Erdkabel keine zumutbare Alternative
Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage einer Umweltschutzvereinigung gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Land Brandenburg abgewiesen.
Der angegriffene
Ursprünglicher Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den ursprünglichen
Klage gegen Planergänzungsbeschluss erfolglos
Die dagegen erhobene Klage einer Umweltschutzvereinigung blieb erfolglos. Die beklagte Behörde durfte eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes Unteres Odertal für ausgeschlossen halten. Auf der Grundlage einer ausreichenden Bestandserfassung hat sie das Risiko eines Leitungsanflugs für die einzelnen Vogelarten untersucht. Ihr Vorgehen war methodisch nicht zu beanstanden und konnte hinreichend sicher zeigen, dass eine erhebliche Gefährdung bestimmter Wasservögel, insbesondere Rohr- und Zwergdommeln und Kleiner Sumpfhühner, ausgeschlossen ist. Dabei durfte die Behörde eine – jeweils artspezifisch zu beurteilende – Wirksamkeit der planfestgestellten Vogelschutzmarker annehmen.
Errichtung eines Erdkabels keine zumutbare Alternative
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelschutzgebiete Schorfheide-Chorin und Randow-Welse-Bruch hat die Behörde nicht ausgeschlossen. Sie durfte das Vorhaben aber insoweit im Wege einer Ausnahme nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zulassen. Insbesondere war die Errichtung eines Erdkabels keine zumutbare Alternative. Denn der Gesetzgeber hat für den Bereich des Energieleitungsausbaugesetzes die Errichtung von Erdkabeln wirksam auf bestimmte Pilotvorhaben beschränkt, zu denen die Uckermarkleitung nicht gehört.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31950
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31950
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.