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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.06.2020
- 6 C 3.19 -
BVerG: Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung sind rechtmäßig
Klage gegen Vergabe von Funkfrequenzen durch Bundesnetzagentur abgewiesen
Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe der für den Ausbau von 5 G-Infrastrukturen besonders geeigneten Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz im Wege der Versteigerung sind rechtmäßig. Die Klage einer Mobilfunknetzbetreiberin gegen den Beschluss der Präsidentenkammer der Regulierungsbehörde vom 14. Mai 2018, der diese Entscheidungen für die genannten Frequenzen umfasst, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen.
Sollen knappe
Knappe Frequenzen sorgen immer wieder für Streit
Die Knappheit von
Anordnung des Vergabeverfahrens für die bundesweite Zuteilungen bereitgestellten Frequenzen ist rechtmäßig
Als Vorfrage ihrer Vergabeanordnung hat die Präsidentenkammer entschieden, dass die
Wahl des Versteigerungsverfahren als Vergabeverfahren ist nicht zu beanstanden
Die Wahl des Versteigerungsverfahren als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28888
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