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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.04.2021
- 8 C 7.20, 8 C 8.20, 8 C 9.20 u.a. -
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Unionrecht steht der Forderung jährlicher Beschwerdeberichte nicht entgegen
Die im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Den Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerinnen sind österreichische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin ordnete mit der angegriffenen
VGH: Sammelverfügung nicht mit Unionsrecht vereinbar
Das Verwaltungsgericht hat diese Anordnung aufgehoben, soweit sie Rechtswirkung gegenüber den Klägerinnen entfaltet. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der BaFin zurückgewiesen. Die
BVerwG: Aufsicht steht weder Unionsrecht noch nationales Verfassungsrecht entgegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Die der BaFin im Versicherungsaufsichtsgesetz zugewiesene Aufsicht über
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30161
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