Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2023
- 8 C 9.22 -
Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi in Berlin (West)
Rehabilitierungsgesetz greift nur bei Stasi-Maßnahmen auf DDR-Gebiet
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) besteht kein Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldleistung wegen Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR, die in Berlin (West) ergangen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger lebte zunächst in der DDR. In den 1970er Jahren wurde er wegen "versuchter Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme" zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem ihn die Bundesrepublik Deutschland freigekauft hatte, siedelte er nach Berlin (West) über, betätigte sich politisch und beteiligte sich an Protestaktionen gegen das SED-Regime. In den 1980er Jahren war er deshalb in Berlin (West) vom MfS veranlassten Zersetzungsmaßnahmen in Form anonymer Drohungen und Diffamierungen ausgesetzt. Für die in der DDR erlittene Haftzeit wurde der Kläger strafrechtlich rehabilitiert. Nach Inkrafttreten des § 1 a Abs. 2 Satz 1 VwRehaG stellte er wegen der Zersetzungsmaßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer einmaligen
Anspruch ist räumlich beschränkt
Nach erfolgloser Klage vor dem Verwaltungsgericht wies jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurück. Die Vorschrift setzt in Verbindung mit § 1 a Abs. 1 und § 1 Abs. 1, 5 und 6 VwRehaG voraus, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2024
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33588
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33588
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.