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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
- BVerwG 1 C 13.16 -
Abschiebung eines ausgewiesenen Bulgaren nach Beitritt Bulgariens zur EU nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustest zulässig
Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen wird grundsätzlich nicht durch Beitritt des Landes zur EU unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen nicht mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union unwirksam wird. Mit Erlangung des Unionsbürgerstatus darf von ihr aber nur Gebrauch gemacht werden, nachdem die Ausländerbehörde in einer rechtsmittelfähigen Entscheidung geprüft hat, ob auch die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts vorliegen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein bulgarischer Staatsangehöriger, wurde 2005 aus Deutschland ausgewiesen. In der Folgezeit reiste er wiederholt in das Bundesgebiet ein und beging Straftaten. Nach dem Beitritt Bulgariens zur EU im Jahre 2007 stellte er einen Antrag auf Befristung des mit der
VGH: Kläger hat nach Beitritt Bulgariens zur EU Status eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers erlangt
Die hiergegen erhobene Klage hatte in erster Instanz teilweise Erfolg. Auf die Berufung des Klägers, die nur einen Teil der anlässlich der zweiten
Ausweisung des Klägers wurde durch Beitritt Bulgariens zur EU nicht unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Berufungsgerichts. Allerdings ist die nach den für
Ausländerbehörde hätte Vorliegen der Voraussetzungen einer Beschränkung des Freizügigkeitsrechts als Unionsbürger prüfen müssen
Damit finden die Vorschriften im Aufenthaltsgesetz über die Inhaftnahme eines Ausländers zur Sicherung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.07.2011
[Aktenzeichen: M 12 K 11.1363] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.11.2015
[Aktenzeichen: 10 B 13.2080]
- VG Berlin: Ausländer kann bei einer Abschiebung nicht für Flugkosten in der Businessklasse in Anspruch genommen werden
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.03.2010
[Aktenzeichen: VG 24 A 340.07]) - Minderjährig bei der Abschiebung: Ausländer können dennoch zur Kostenerstattung für Abschiebung herangezogen werden
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.09.2014
[Aktenzeichen: 8 LC 163/13])
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Dokument-Nr. 23581
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