Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.04.2011
- BVerwG 1 C 2.10 und BVerwG 1 C 16.10 -
BVerwG zum Aufenthaltsrecht eines Ausländers nach Rücknahme der Einbürgerung
Niederlassungserlaubnis lebt nicht automatisch nach einer wegen Täuschung entzogenen Einbürgerung wieder auf
Die Niederlassungserlaubnis, die ein Ausländer vor seiner Einbürgerung als Deutscher besessen hat, lebt nicht wieder auf, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend wegen einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung entzogen wird. Vielmehr bedarf es der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. Dabei kommt in besonderen Fällen auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in entsprechender Anwendung der Regelung für ehemalige Deutsche (§ 38 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) in Betracht. Dies setzt allerdings voraus, dass die frühere Niederlassungserlaubnis nicht ebenfalls durch Täuschung erwirkt war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im den zwei zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Frage, welche Rechtsfolgen die Rücknahme einer
Sachverhalt in der Sache BVerwG 1 C 2.10
Das eine Verfahren betraf einen aus Pakistan stammenden Kläger, dem wegen der Ehe mit einer Deutschen der Aufenthalt in
Bundesverwaltungsgericht schließt automatisches Wiederaufleben der alten Aufenthaltsberechtigung aus
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der frühere unbefristete Aufenthaltstitel mit der
Sachverhalt in der Sache BVerwG 1 C 16.10
In dem zweiten Verfahren ging es um einen marokkanischen Staatsangehörigen, der 2001 zu seiner deutschen Ehefrau nach
Aufenthaltsrechtliche Regelung soll automatische Aufenthaltsbeendigung ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall verhindern
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Es hält die für ehemalige Deutsche geltende aufenthaltsrechtliche Regelung des § 38 AufenthG in Fällen einer Rücknahme der
Bundesverfassungsgericht weist Sache zur weiteren Klärung zurück an den Verwaltungsgerichtshof
Da der Verwaltungsgerichtshof im Fall des marokkanischen Klägers weder Feststellungen zu den Umständen des Erwerbs der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006
[Aktenzeichen: VG 5 A 88.06] - Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 30.09.2009
[Aktenzeichen: OVG 12 LC 77.07]
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.05.2009
[Aktenzeichen: 1 K 189.09.F(V)] - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.02.2010
[Aktenzeichen: 9 A 2080.09]
- BVerwG: Bei Täuschung kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden - auch bei Verlust der Unionsbürgerschaft
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2010
[Aktenzeichen: 5 C 12.10]) - Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung ist rechtens
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.05.2006
[Aktenzeichen: 2 BvR 669/04])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11525
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11525
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.