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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2015
- BVerwG 1 C 31.14 -
Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel bei noch nicht vollständig abgeschlossenem Asylverfahren
Sperre für Erteilung eines Aufenthaltstitels während eines Asylverfahrens wirkt für Dauer eines gerichtlichen Verfahrens fort
Ein Ausländer hat keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn das Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn das Bundesamt zwar Abschiebungsschutz zugesprochen, den Antrag auf internationalen Schutz (Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz) aber abgelehnt hat und der Ausländer gerichtlich den weitergehenden Schutz anstrebt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Ende 2010 als Asylbewerberin eingereiste afghanische Staatsangehörige, begehrt die Verpflichtung der Beklagten, eine ihr bereits erteilte
Kein Aufenthaltstitel bei noch nicht bestandskräftig abgeschlossenem Asylverfahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Weil ihr
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: 1 K 2457/12.F] - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2014
[Aktenzeichen: 6 A 2206/13]
- BVerwG zur Anrechnung der Dauer eines Asylverfahrens bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 17.10]) - BVerwG zur Berechnung von Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.11.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 24.08])
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Dokument-Nr. 22027
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