Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.11.2017
- BVerwG 1 C 39.16, BVerwG 1 C 40.16 und BVerwG 1 C 42.16 -
Verwaltungsgerichte haben Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Unbeantwortetes Auskunftsersuchen nach den Dublin-Vorschriften kein Grund für unzureichende Prüfung
Ist in einem Asylverfahren zweifelhaft, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz gewährt worden ist, müssen die Verwaltungsgerichte diesen Sachverhalt aufklären. Dies gilt auch dann, wenn ein an den anderen Mitgliedstaat gerichtetes Auskunftsersuchen nach den Dublin-Vorschriften (sogenanntes Info-Request) unbeantwortet geblieben ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens (BVerwG 1 C 39.16), ein somalischer Staatsangehöriger, stellte im Juli 2010 in Deutschland einen Asylantrag, nachdem er sich zuvor - durch entsprechende "EURODAC-Treffer" bestätigt - längere Zeit in Italien und Schweden aufgehalten hatte. Da eine Überstellung des Klägers nach der
Frage nach möglicherweise bereits gewährtem subsidiärem Schutz bleibt unbeantwortet
Im Berufungsverfahren, in dem der Kläger nur noch subsidiären Schutz begehrte, hat das BAMF auf Veranlassung des Verwaltungsgerichtshofs ein
Berufungsgericht hätte weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts ergreifen müssen
Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Berufungsgericht die Unzulässigkeitsentscheidung nicht mit der Begründung aufheben durfte, dass die Gewährung subsidiären Schutzes in Italien nicht feststehe. Vielmehr hätte es hier weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts ergreifen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
In zwei weiteren Verfahren sind entsprechende Entscheidungen ergangen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Vorinstanz zu BVerwG 1 C 39.16: VG München, M 11 K 13.30382 - Urteil vom 20. September 2013 - VGH München, 20 B 15.30008 - Urteil vom 13. Oktober 2016 - Vorinstanz zu BVerwG 1 C 40.16: VG München, M 11 K 12.30630 - Urteil vom 21. Januar 2013 - VGH München, 20 B 14.30212 - Urteil vom 13. Oktober 2016 - Vorinstanz zu BVerwG 1 C 42.16: VG München, M 11 K 12.31042 - Urteil vom 29. August 2013 - VGH München, 20 B 14.30320 - Urteil vom 20. Oktober 2016 -
- EuGH stärkt Flüchtlingsschutz: Subsidiärer Schutz setzt nicht unbedingt den Nachweis einer spezifischen Bedrohung im Herkunftsland voraus
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2009
[Aktenzeichen: C-465/07]) - Asylantragsteller aus Syrien haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 08.02.2017
[Aktenzeichen: 9 A 246/16; 9 A 340/16; 9 A 197/16 und 9 A 183/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25162
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25162
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.