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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.2012
- BVerwG 1 C 7.11 -
Keine unbefristete Ausweisung „verwurzelter“ Ausländer aus generalpräventiven Gründen
Generalpräventiv begründete Ausweisung bedarf Befristung von Amts wegen
Eine Ausweisung straffällig gewordener Ausländer, die besonderen Ausweisungsschutz nach nationalem Recht genießen, kann unter engen Voraussetzungen auch allein aus generalpräventiven Gründen zulässig sein. Eine solche Ausweisung muss dabei grundsätzlich mit einer Befristung ihrer Wirkungen verbunden sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Der Entscheidung lag der Fall eines kosovarischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1996 im Alter von 18 Jahren nach Deutschland kam und seit 2004 eine unbefristete
VG: Ausweisung wegen besonderer Schwere der Straftaten aus generalpräventiven Gründen gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt: Von dem Kläger, der inzwischen unter Aussetzung des Strafrests zur Bewährung aus der Strafhaft entlassen worden sei, gehe zwar keine Wiederholungsgefahr aus. Die
VGH verneint Zulässigkeit der Ausweisung aus präventiven Gründen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat der Berufung des Klägers stattgegeben und die
An begründete Ausweisung sind dennoch besonders hohe Anforderungen zu stellen
Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Aus den vom Verwaltungsgerichtshof aufgeführten Umständen lässt sich für die von den Privilegierungen des Unionsrechts nicht erfassten
Über Befristungsanspruch ist ggf. im gerichtlichen Verfahren gegen die Ausweisung mitzuentscheiden
Darüber hinaus ist eine allein generalpräventiv begründete
BVerwG weist Sache zur weiteren Aufklärung zurück an VGH
Da der Verwaltungsgerichtshof - aus seiner Sicht folgerichtig - keine Feststellungen zu Art und Schwere der konkreten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 5 K 1778/09] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2011
[Aktenzeichen: VGH 11 S 2/11]
- Ausweisung eines ausländischen Straftäters bei Mordversuch an früherer Ehefrau rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: VG 11 A 436.07]) - Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines Intensivtäters
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.03.2007
[Aktenzeichen: VG 11 A 71. 07])
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Dokument-Nr. 13047
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