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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.07.2013
- BVerwG 1 C 9.12 -
Ausweisung wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus auch gegen Ausländer mit deutschen Kindern möglich
Öffentliche Interessen können die privaten Interessen des Ausländers und seiner Familie überwiegen
Der Ausweisung eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus steht die Tatsache, dass er minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit hat, nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr können öffentliche Interessen die privaten Interessen des Ausländers und seiner Familie überwiegen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der 44jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls und seine Ehefrau sind türkische Staatsangehörige. Sie leben mit sieben Kindern in Deutschland. Das jüngste, jetzt achtjährige Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Während die Ehefrau des Klägers ein Daueraufenthaltsrecht hat, wurde der Kläger im Jahre 2010 ausgewiesen, weil er durch seine Tätigkeit im Vorstand mehrerer kurdischer Vereine und durch die Teilnahme an Demonstrationen und anderen Veranstaltungen die als terroristisch eingestufte Kurdische Arbeiterpartei (PKK) bzw. ihre Nachfolgeorganisationen unterstützt habe.
Kläger erhält bis auf weiteres Duldung aus familiären Gründen und Arbeitserlaubnis
Seine gegen diese
BVerwG bejaht Rechtmäßigkeit der Ausweisung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die auf § 54 Nr. 5 des Aufenthaltsgesetzes* gestützte
Ausweisung steht in keinem Widerspruch zu EU-Recht
Die
Erläuterungen
* - § 54 Ausweisung im Regelfall
Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn
[...]
5. Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2011
[Aktenzeichen: 1 K 2424/10] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011
[Aktenzeichen: 11 S 897/11]
- Al-Tawhid-Straftäter zu Recht ausgewiesen, obwohl er ein Kind deutscher Staatsangehörigkeit hat
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.11.2008
[Aktenzeichen: 5 K 2067/07]) - Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch bei Patchworkfamilien möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.07.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 15.12])
Jahrgang: 2014, Seite: 294 NVwZ 2014, 294
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Dokument-Nr. 16385
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