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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2011
- BVerwG 10 C 26.10 und BVerwG 27.10 -
BVerwG: Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen PKK-Funktionärs
Zugehörigkeit zu terroristischer Organisation rechtfertigen nicht automatisch Widerruf der Anerkennung
Das Bundesverwaltungsgericht hat - nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) - erneut über den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen Kämpfers und Funktionärs der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verhandelt und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, war 2001 vom Bundesamt für Migration und
Tatsächliche Umstände und individuelle Verantwortung für inkriminierte Handlungen der Organisation sind im Einzelfall sind zu prüfen
Auf die Revision der Beklagten legte das Bundesverwaltungsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)mehrere Fragen zur Auslegung der Ausschlussklauseln in Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG und deren Auswirkungen auf das Grundrecht auf
Feststellungen zu konkreten terroristischen Handlungen der PKK im maßgeblichen Zeitraum seitens des Berufungsgerichts nicht ausreichend belegt
Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschieden, dass die tatsächlichen Feststellungen in dem Berufungsurteil nicht ausreichen, um entsprechend den Vorgaben des EuGH abschließend zu beurteilen, ob der Kläger einen Ausschlussgrund verwirklicht hat. Zwar spricht nach dem Urteil des EuGH eine Vermutung dafür, dass der Kläger aufgrund seiner Stellung als Funktionär und zeitweises Mitglied des Führungsgremiums der
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung sowie der Asylanerkennung möglicherweise gerechtfertigt
Sofern bei dem Kläger ein Ausschlussgrund nach § 3 Abs. 2 AsylVfG vorliegen sollte, ist nicht nur der Widerruf der
Weiteres Verfahren ebenfalls an Berufungsgericht zurückgewiesen
Ein weiteres Verfahren (BVerwG 10 C 27.10), in dem im Rahmen einer Klage auf Flüchtlings- und Asylanerkennung um das Vorliegen von Ausschlussgründen wegen früherer Aktivitäten für eine terroristische Organisation gestritten wird, wurde ebenfalls zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 29.11.2005
[Aktenzeichen: 14a K 2880/04.A] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2007
[Aktenzeichen: 8 A 5118/05.A]
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 13.06.2006
[Aktenzeichen: 14a K 5395/04.A] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: 8 A 2632/06.A]
- Früheres PKK-Mitglied als Flüchtling anerkannt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.2008
[Aktenzeichen: 10 A 10474/08.OVG]) - OVG Rheinland-Pfalz lehnt Einbürgerung eines PKK-Unterstützers ab
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2005
[Aktenzeichen: 7 A 12260/04.OVG]) - Türken mit PKK-Vergangenheit haben eine Chance auf Einbürgerung
(Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 08.03.2006
[Aktenzeichen: 1 R 1/06])
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Dokument-Nr. 11925
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