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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.06.2014
- BVerwG 10 C 4.14 -
Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe
Staatsangehörigkeitsbehörde darf bei Entscheidung über Einbürgerung zurückliegende Verurteilung auch nach Beseitigung des Strafmakels berücksichtigen
Im Einbürgerungsverfahren ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe auch dann zu berücksichtigen, wenn das Jugendgericht nachträglich die Beseitigung des Strafmakels der Jugendstrafe angeordnet hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Entscheidung liegt der Fall eines inzwischen 31 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen zugrunde, der die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung begehrt. Eine von der Staatsangehörigkeitsbehörde eingeholte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ergab lediglich, dass er 2007 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden war. Darüber hinaus erlangte die Behörde aus der beigezogenen Ausländerakte davon Kenntnis, dass der Kläger 2002 zu einer
Beseitigung des Strafmakels nach Ablauf der Bewährung und Erlass der Jugendstrafe begründet noch kein materielles Verwertungsverbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Die Verurteilung zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.03.2013
[Aktenzeichen: 4 K 563/12.KO] - Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: 7 A 10485/13]
- Kein Anspruch auf deutsche Staatsangehörigkeit bei Verurteilung zur Geldstrafe von 120 Tagessätzen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 5.11]) - Kein Verwertungsverbot bei Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 1.11])
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Dokument-Nr. 19330
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