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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2012
- BVerwG 10 C 6.12 -
Arbeitgeber muss Kosten einer rechtswidrigen Abschiebungshaft nicht tragen
Grundsätzlich haftet Arbeitgeber jedoch bei Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis für Kosten ihrer Abschiebung
Ein Arbeitgeber haftet bei der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis zwar grundsätzlich für die Kosten ihrer Abschiebung ins Ausland. Die Kosten einer Abschiebungshaft hat er jedoch dann nicht zu tragen, wenn diese rechtswidrig war. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte der Betreiber einer Gaststätte in Berlin im März 2003 einen jordanischen Staatsangehörigen als Kellner beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Der Jordanier wurde im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle in der Gaststätte festgenommen und wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz verurteilt. Im April 2003 wurde er zur Sicherung der
OVG erklärt Kostenbescheid für rechtmäßig - BVerwG hebt Entscheidung teilweise auf
Das Oberverwaltungsgericht hat den Kostenbescheid als rechtmäßig angesehen. Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, soweit es die
Verstoß gegen Belehrungspflicht führt zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Arbeitgeber nach § 66 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz bei der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis zwar grundsätzlich für die
Übrige Amtshandlungen zur Durchsetzung der Abschiebung rechtmäßig
Die übrigen Amtshandlungen zur Durchsetzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2009
[Aktenzeichen: 19 A 228.06] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011
[Aktenzeichen: 3 B 17.09]
- Arbeitgeber haftet nach alter und neuer Rechtslage für Kosten der Abschiebung illegal beschäftigter Ausländer
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2005
[Aktenzeichen: 1 E 1203/05]) - Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12.12.2005
[Aktenzeichen: 3 K 507/05.KO])
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Dokument-Nr. 14389
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