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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.06.2014
- BVerwG 10 C 7.13 -
Kein neues Asylverfahren bei ausländischer Flüchtlingsanerkennung
Bereits erfolgte Flüchtlingsanerkennung in anderem Staat schließt erneuten Flüchtlingsschutz oder Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland aus
Ein Ausländer, der in einem anderen Staat bereits als Flüchtling anerkannt worden ist, kann in Deutschland nicht erneut Flüchtlingsschutz oder den Status eines subsidiär Schutzberechtigten beanspruchen. Ein erneuter Asylantrag ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Staatsangehöriger von Somalia, der im August 2010 in Deutschland seine
Hilfsantrag des Klägers auf Gewährung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes wegen ausländischer Flüchtlingsanerkennung unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die ergangenen Urteile geändert und die Klage abgewiesen. Das Bundesamt hat das Verfahren mit Recht eingestellt, da der Kläger die von ihm geforderten schriftlichen Angaben zu seinem Reiseweg innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht gemacht hatte. Zu entsprechenden Auskünften war er verpflichtet, da die festgestellten Veränderungen seiner Fingerkuppen Zweifel am ernsthaften Betreiben des Verfahrens begründeten (§§ 32, 33 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz). Der Hilfsantrag des Klägers auf Gewährung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes war wegen der ausländischen
Kläger steht Abschiebungsschutz aufgrund der ausländischen Anerkennung bereits zu
Das Begehren auf nationalen Abschiebungsschutz war zurückzuweisen, weil dem Kläger aufgrund der ausländischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 13.12.2011
[Aktenzeichen: RO 7 K 10.30468] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.01.2013
[Aktenzeichen: 20 B 12.30347]
- Rücknahme einer Flüchtlingsanerkennung bei grober Täuschung zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.11.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 27.12]) - BVerwG: Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.06.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 10.10])
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Dokument-Nr. 18351
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