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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008
- BVerwG 2 A 9.07 -
Bundesnachrichtendienst darf auch Bundeswehrsoldaten beschäftigen
Im Bundesnachrichtendienst - BND - dürfen auch Bundeswehrsoldaten beschäftigt werden. Allerdings dürfen nur solche Dienstposten mit Soldaten besetzt werden, die im Zusammenhang mit der dem BND übertragenen Aufgabe der militärischen Auslandsaufklärung stehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im
Sachverhalt
Eine beim BND beschäftigte
Bundesverwaltungsgericht weist die Klage ab
Das trifft nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu. Über die Verwendung der dem BND unterstehenden Soldaten zur Erfüllung der Aufgaben der militärischen Auslandsaufklärung entscheidet der Präsident des BND im Rahmen der ihm vom Chef des Bundeskanzleramts erteilten Dienstanweisung nach seinem Ermessen. Die Besetzung der Stelle des Unterabteilungsleiters beim BND mit einem Soldaten hält sich in diesem Rahmen, weil diese Stelle im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung steht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 69/2008 vom 16. Oktober 2008
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Dokument-Nr. 6846
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