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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.03.2011
- BVerwG 2 C 12.09 -
BVerwG: Bürgermeister muss Vergütungen für Mitgliedschaft im Beirat eines privaten Unternehmens abliefern
Beiratstätigkeit stellt Erfüllung einer dienstliche Aufgabe des Hauptamtes dar
Ein Bürgermeister, der im Regionalbeirat einer Aktiengesellschaft die Gemeinde als Aktionärin vertritt, erfüllt damit eine dienstliche Aufgabe seines Hauptamtes und muss eine gesonderte Vergütung für die Beiratstätigkeit abführen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist hauptamtlicher
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Die Pflicht zur Ablieferung der
Berufung in den Beirat erfolgte in der Funktion als Bürgermeister nicht als Privatperson
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2007
[Aktenzeichen: 26 K 1055/07] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: 1 A 2938/07]
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Dokument-Nr. 11415
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