die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ablieferungspflicht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.11.2015
- 5 K 717/15.KO -
Beamtin muss Nebentätigkeitsvergütung oberhalb der Vergütungshöchstgrenze an Landeskasse abführen
Tätigkeit als Hochschuldozentin stellt keine Ausbildung des Nachwuchses des Dienstherrn dar, die Ausnahme von der Ablieferungspflicht begründet
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Beamtin die Vergütung für eine Nebentätigkeit als Dozentin an einer Hochschule, die oberhalb der Vergütungshöchstgrenze liegt, an die Landeskasse abführen muss. Eine Ausnahme von der Ablieferungspflicht besteht nur, wenn die Lehrtätigkeit ausschließlich der Ausbildung des Nachwuchses des Dienstherrn diene. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens steht im Dienst des beklagten Landes. Seit mehreren Jahren übt sie eine genehmigte Nebentätigkeit als Dozentin an einer Hochschule des Landes im Fachbereich Sozialwissenschaften aus. Nachdem sie mitgeteilt hatte, sie habe im Jahr 2012 aus ihrer Nebentätigkeit eine Vergütung in Höhe von 6.122,16 Euro erhalten, forderte der Beklagte sie auf, davon einen Betrag in Höhe von 1.729,16 Euro an die Landeskasse abzuführen. Nach Abzug der anerkannten Aufwendungen übersteige die Nebentätigkeitsvergütung in dieser Höhe die jährliche Vergütungshöchstgrenze von 4.300 Euro. Eine Ausnahme sei nicht möglich, weil ihre... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.03.2011
- BVerwG 2 C 12.09 -
BVerwG: Bürgermeister muss Vergütungen für Mitgliedschaft im Beirat eines privaten Unternehmens abliefern
Beiratstätigkeit stellt Erfüllung einer dienstliche Aufgabe des Hauptamtes dar
Ein Bürgermeister, der im Regionalbeirat einer Aktiengesellschaft die Gemeinde als Aktionärin vertritt, erfüllt damit eine dienstliche Aufgabe seines Hauptamtes und muss eine gesonderte Vergütung für die Beiratstätigkeit abführen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist hauptamtlicher Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt, die an der RWE AG beteiligt ist. Er wurde 2001 durch den Vorstand einer Tochtergesellschaft dieses Unternehmens in einen Regionalbeirat berufen. Die beklagte Stadt forderte den Kläger durch Leistungsbescheid auf, die Vergütung für seine Beiratstätigkeit in den Jahren 2004 und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 21.01.2009
- 5 K 698/08.TR -
Pflichtexemplar: Keine Ablieferungspflicht für nur in geringer Stückzahl hergestellte Druckwerke
Erst ab 10 Exemplaren hat Bibliothek Anspruch auf Pflichtexemplar
Druckwerke, die nicht von vorneherein in bestimmter Auflagenstärke sondern lediglich einzeln auf Anforderung hergestellt werden (sog. publishing on demand), unterfallen dann nicht der Pflichtexemplarregelung des Landesmediengesetzes, wenn eine Auflagenstärke von mindestens 10 Exemplaren aller Voraussicht nach nicht zu erwarten steht.
Dies ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zu entnehmen, mit dem die Klage eines Verlegers abgewiesen worden ist, der von ihm hergestellte Druckwerke als Pflichtexemplare an die Stadtbibliothek Trier abgeliefert und von der beklagten Stadt Trier alsdann die Zahlung eines Zuschusses zu den Herstellungskosten in Höhe von etwa 11.000,00 € begehrt hat.Zur Begründung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.01.2007
- 2 BvR 1188/05 -
Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst verfassungsgemäß
Gesetzgeber darf Anreiz durch Vorschriften entgegenwirken
Professoren, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, dürfen gezwungen werden, Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe an die Landeskasse abzuliefern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies die Verfassungsbeschwerde eines rheinland-pfälzischen Wirtschaftsprofessors ab, der knapp 33.000,- DM aus seinen Nebenjobs an das Land überweisen sollte.
Der Beschwerdeführer ist beamteter Hochschullehrer und bei einer Fachhochschule im Fachbereich „Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Steuerwesen“ tätig. Er übt eine genehmigte Nebentätigkeit für eine Steuerberaterkammer aus, die aus Vorträgen vor Angehörigen der steuerberatenden Berufe besteht. Im Jahr 1998 erhielt er von der Steuerberaterkammer Vergütungen in Höhe von 45.000,- DM.... Lesen Sie mehr