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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2017
- BVerwG 2 C 25.17 -
Tätowierungen und Hitlergruß - Polizist darf bei mangelnder Verfassungstreue aus Beamtenverhältnis entfernt werden
Treuepflicht eines Beamten kann auch durch Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sogenannten Hitlergruß zeigt, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.
Der im Disziplinarklageverfahren beklagte
Verfahrensgang
Das Land enthob den Beklagten bereits im Jahr 2007 vorläufig des Dienstes. In dem nach Abschluss der Strafverfahren fortgeführten Disziplinarklageverfahren hat das Verwaltungsgericht gegen den Beklagten eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro wegen ungenehmigter Nebentätigkeiten verhängt, den Beklagten von den übrigen Anschuldigungen aber freigestellt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Landes hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
BVerwG entfernt Polizisten aus Beamtenverhältnis
Auf die Revision des klagenden Landes hat das Bundesverwaltungsgericht den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass
Beamter kann Treuepflicht durch Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzen
Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden. Zwar stellt eine
Zeigen des Hitlergrußes und Posieren mit Hakenkreuzflagge bekräftigen Abkehr von Prinzipen der Verfassungsordnung
Die Beurteilung, ob ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.04.2013
[Aktenzeichen: 80 K 22.12 OL] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: 80 D 6.13]
- Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Polizeidienst wegen Täuschung über Nebentätigkeit, Steuerhinterziehung und anderweitiger Arbeit zu Zeiten dienstunfähiger Erkrankung
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2015
[Aktenzeichen: 3 K 2202/14.TR]) - Suspendierung eines Polizeibeamten auf Probe nach Versendung von Abbildungen Adolf Hitlers gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 14.01.2016
[Aktenzeichen: Au 2 K 15.283]) - Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber Polzisten wegen Zeigens des Hitlergrußes
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2022
[Aktenzeichen: OVG 10 S 3/22])
Jahrgang: 2018, Seite: 1185 NJW 2018, 1185
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Dokument-Nr. 25141
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