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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2012
- BVerwG 2 C 76.10, BVerwG 79.10 und BVerwG 2.11 -
Nordrhein-Westfalen: Altersgrenzen für Verbeamtung von Lehrern wirksam
Altersgrenze von 40 Jahren mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar
Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer ist mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung als Verordnungsgeber die
Einstellungsaltersgrenzen dienen legitimen Ziel, angemessenes zeitliches Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Ruhestand herzustellen
Beamtenrechtliche Einstellungsaltersgrenzen beeinträchtigen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass öffentliche Ämter nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden dürfen. Darüber hinaus stellen sie eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: 1 K 4491/09, 1 K 5181/09 und 1 K 4879/09]
- OVG Rheinland-Pfalz: Höchstaltersgrenze für Verbeamtung rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011
[Aktenzeichen: 2 A 11385/10.OVG, 2 A 10059/11.OVG, 2 A 10068/11.OVG, 2 A 10139/11.OVG und 2 A 10140/11.OVG]) - VG Neustadt: Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze möglich
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.11.2010
[Aktenzeichen: 6 K 271/10.NW, 6 K 343/10.NW 6 K 531/10.NW 6 K 842/10.NW]) - Altersgrenze für Beamte und Beamtinnen nicht diskriminierend
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2009
[Aktenzeichen: 1 B 2487/09])
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Dokument-Nr. 13087
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